Impressum

Volkwerbeagentur

Streitfeldstr. 19, D-81673 München
T: 089 – 420 79 69 80
F: 089 – 420 79 69 86
E: info@volkwerbeagentur.de
Geschäftsleitung Michael Volk

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Werbeagentur gelten für sämtliche Lieferungen
und Dienstleistungen, die die Werbeagentur gegenüber einen Vertragspartner erbringt. Sie
gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug
genommen wurde.
2. Vertragsabschluß
2.1. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn die Werbeagentur nach Erhalt der Bestellung
eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Lieferung abgesandt hat.
2.2. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sind nur
maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
2.3. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit
der schriftlichen Bestätigung.
3. Preise und Zahlung
3.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Angebot oder im
Bestellformular angeführten Preise. Die Preise basieren auf den Kosten zum Zeitpunkt des
erstmaligen Preisangebotes. Sollten sich die Kosten zum Zeitpunkt der Lieferung erhöhen, so
ist die Werbeagentur berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Die gesetzliche
Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
3.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne
Abzug oder 10 Tage nach Rechnungserhalt mit 3% Skonto fällig.
3.3. Die Preise gelten ab Werk bzw. Lager der Werbeagentur ausschließlich Verpackung und
Verladung. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige
Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer ebenso wie Transport- und Zustellkosten.
Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, so wird diese sowie eine allenfalls vom Käufer
gewünschte Transportversicherung gesondert verrechnet.
3.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die
Durchführung von Leistungen durch die Werbeagentur. Bei Zahlungsverzug ist die
Werbeagentur berechtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie
bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen.
3.5. Außerdem ist die Werbeagentur bei Zahlungsverzug berechtigt, vertragliche Leistungen
aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den säumigen
Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
3.6. Jedenfalls ausgeschlossen ist eine Gegenverrechung mit offenen Forderungen
gegenüber der Werbeagentur und das Einbehalten von Zahlungen aufgrund behaupteter,
aber von der Werbeagentur nicht anerkannter Mängel.
4. Lieferung
4.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum der Werbeagentur.
4.2. Die Lieferfrist beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
4.2.1. Datum der Auftragsbestätigung
4.2.2. Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden technischen, kaufmännischen und
sonstigen Voraussetzungen
4.2.3. Datum, an dem die Werbeagentur einer versandbereiten Ware ohne Verschuldung der
Werbeagentur nicht möglich ist oder seitens des Käufers nicht gewünscht wird, kann die
Werbeagentur die Lagerung der Ware auf Kosten des Käufers vornehmen, wodurch die
Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfahren dadurch keine
Änderungen.
4.3. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate.
4.4. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen der Werbeagentur
entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Eine Wandlung oder
Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt
automatisch, sobald Reparaturen oder Änderungen von dritten vorgenommen wurden.
4.5. Der Gewährleistungsanspruch setzt voraus, daß der Käufer die auftretenden Mängel
unverzüglich schriftlich angezeigt hat.
4.6. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind solche Mängel, die aus nicht von der
Werbeagentur bewirkten Anordnung und Montage, ungenügender Einrichtung,
Nichtbeachtung der Installationserfordernisse und Benutzungsbedingungen,
Überbeanspruchung der Teile über die der Werbeagentur angegebenen Leistung,
nachlässiger oder unrichtiger Behandlung und Verwendung ungeeigneter Betriebsmaterialien
entstehen; dies gilt ebenso bei Mängel, die auf vom Käufer beigestelltes Material
zurückzuführen sind. Die Werbeagentur haftet auch nicht für Beschädigung, die auf
atmosphärische Entladung, Überspannung und chemischen Einflüssen zurückzuführen sind.
Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf den Ersatz von Teilen, die einem natürlichen
Verschleiß unterliegen.
5. Rücktritt
5.1. Die Werbeagentur ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,
5.1.1. wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der
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Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer
Nachfrist weiter verzögert wird;
5.1.2. wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, und
dieser auf Begehren der Werbeagentur weder Vorauszahlung leistet, noch vor Lieferung eine
taugliche Sicherheit erbringt;
5.1.3. wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird
oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens
abgewiesen wird;
5.2. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich einer noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung
aus obigen Gründen erklärt werden, wobei auf Grund des Fehlverhaltens wie unter Punkt
5.1.1 bis 5.1.3 beschrieben die Auftragssumme zur Gänze verrechnet wird, diese muss
innerhalb eine Zahlungsfrist von 14 Tagen an die Werbeagentur überwiesen werden.
5.3. Unbeschadet der Schadensersatzansprüche von der Werbeagentur sind im Falle des
Rücktritts bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und
zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Käufer noch nicht
übernommen wurde, sowie für von der Werbeagentur erbrachte Vorbereitungshandlungen.
Die Werbeagentur steht anstelle dessen auch das Recht zu, die Rückstellung bereits
gelieferter Gegenstände zu verlangen.
5.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von der Werbeagentur zu verantworten
sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des für die Werbeagentur
nachweisbare entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 30% des Nettoauftragswertes
als vereinbart. Das richterliche Mäßigungsrecht wird ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1. Die Werbeagentur haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der
Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnissen, entgangenen
Gewinne, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind
ausgeschlossen.
6.2. Die Werbeagentur haftet nicht für Bild, Logo, Text und Multimediamaterial die vom
Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, um diese in Printmedien, Flugblättern,
Visitenkarten, Katalogen oder Internetseiten zu veröffentlichen.
7. Datenschutz und Sicherheit
7.1. Die Mitarbeiter der Werbeagentur unterliegen der Schweigepflicht des
Fernmeldegesetzes und der Geheimhaltungsverpflichtung des Datenschutzgesetzes.
Persönliche Daten und Daten des User werden nicht eingesehen. Auch die bloße Tatsache
eines stattgefunden Nachrichtenaustausches unterliegt der Schweigepflicht. Routing- und
Domaininformationen müssen jedoch weitergegeben werden.
7.2. Die Werbeagentur speichert Stammdaten der Kunden. Diese Stammdaten werden
automatisch verarbeitet und werden ohne ihrer schriftliche Zustimmung des Teilnehmers
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nicht weitergegeben.
7.3. Die Werbeagentur ergreift alle technisch möglichen Maßnahmen um die bei ihr
gespeicherten Kundendaten zu schützen. Die Werbeagentur haftet jedoch nicht wenn sich
Dritte auf rechtswidrige Art und Weise diese Daten in ihre Verfügungsgewalt bringen und sie
weiterverwenden. Die Geltungsmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter
gegenüber der Werbeagentur aus einem derartigen Zusammenhang wir einvernehmlich
ausgeschlossen.
7.4. Die Werbeagentur behält sich vor, Namen, Internet- Adresse, sowie Art des Services
von Kunden auf eine Referenzliste zu setzen, und diese auf Anfrage auch anderen Kunden
und Interessenten zur Verfügung zu stellen. Auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des
Kunden unterbleibt dessen Nennung in einer Referenzliste.
8. Zusätzliche Bestimmungen
8.1. Die Nutzung der Dienstleistung der Werbeagentur durch dritte sowie die entgeltliche
Weitergabe von Dienstleistung der Werbeagentur an Dritte bedarf der ausdrücklichen und
schriftlichen Zustimmung der Werbeagentur.
8.2 Bei Sponsortätigkeiten die die Werbeagentur durchführt liegt das zur Verfügung gestellte
Material im Besitz der Werbeagentur. Im Falle einer Kündigung der Sponsortätigkeit ist es
dem Gesponserten nicht möglich die Layouts und Daten zu übernehmen, da dies geistiges
Eigentum der Werbeagentur ist.
8.3. Die Werbeagentur haftet nicht für die Richtigkeit der Daten, diese sollte von den
Vertragspartnern in der Auftragsbestätigung überprüft werden. Falls trotzdem Fehler im
Inhalt austreten sollten wird eine Haftung der Werbeagentur völlig ausgeschlossen. Die
Werbeagentur haftet für Schäden außerhalb des Anwendungsbereiches des
Produkthaftungsgesetzes nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen
werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der
Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnissen, entgangenen
Gewinne, Zinsenverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sind
ausgeschlossen.
8.4. Die Werbeagentur behält sich ihren Vertragspartnern gegenüber vor, den Transport von
Daten oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen, internationalen Konventionen oder
den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, ist jedoch nicht verpflichtet Schritte
einzuleiten.
9. Sonstige Bestimmungen
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart und vorbehaltlich zwingender Bestimmungen des
Konsumentenschutzgesetzes gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden
gesetzlichen Bestimmungen.

Rechtlicher Hinweis:
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